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Pflegefall: Was nun?

Ob durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder durch eine andere Krankheit - immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig. Was ist dann zu tun?

Plötzlich ist man selbst nicht mehr in der Lage, die Dinge des Alltags zu erledigen, oder in der Familie gibt es einen Pflegefall. In beiden Fällen ist das eine große Zäsur für die Betroffenen. Viele sorgen sich dann nicht nur um die Gesundheit des Betroffenen, sondern fürchten auch die hohen Kosten und die Aufgaben, die auf die Familie des Pflegebedürftigen zukommen. Wichtig ist es zunächst, dass sich die Angehörigen mit der zu pflegenden Person zusammensetzen und gemeinsam Fragen besprechen, wie: Was ist jetzt zu tun? Wer pflegt? Wer sich dafür entscheidet, daheim selbst zu pflegen, kann bei der Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen.

Es gibt Hilfe

Dabei gilt: Um als Pflegefall anerkannt zu werden, muss die Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und unter eine der in §15 SGB XI festgeschriebenen Pflegegrade fallen. Zur Bestimmung des Pflegegrads sind unter anderem folgende Fragen ausschlaggebend: Wie mobil ist der Verwandte noch? Was kann er noch selbst machen? Je höher der Pflegegrad (es gibt die Grade eins bis fünf), desto höher sind die von der Pflegekasse übernommenen Beträge. Der Antrag auf Einstufung eines Pflegegrades kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Neben der finanziellen Unterstützung ist es für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige wichtig, sich für Informationen und Hilfe an Pflegeberatungen zu wenden. Jeder Pflegegeld-Empfänger hat das Recht, oder ab Pflegegrad zwei sogar die Pflicht, zwei Mal im Jahr eine kostenlose Pflegeberatung durch einen Pflegeexperten in Anspruch zu nehmen. In den Beratungsgesprächen können Fragen und Probleme besprochen werden, um so die pflegebedürftige Person optimal zu versorgen.

Dr. Julia Egleder