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Nach dem Tod gutes tun

Was bleibt von mir nach dem Tod? Viele wollen mithelfen, dass die Welt eine Bessere wird – auch nach ihrem Tod. Eine Möglichkeit dafür ist die Nachlassspende.

Wer soll erhalten, was ich mir mein Leben lang erarbeitet habe? Möchte ich alles an meine Angehörigen vererben oder sollen auch gemeinnützige Organisationen etwas bekommen? Viele Menschen wollen mit ihrem Testament einen gemeinnüt- zigen Zweck unterstützen. Und da gibt es viele Möglichkei- ten: Empfänger können zum Beispiel Organisationen sein, die sich für Menschenrechte einsetzen. Oder Organisationen, die Kindern in Not helfen. Es gibt viele gemeinnützige Akteure, die finanzielle Unterstützung brauchen und oft nur deshalb aktiv sein können, weil sie regelmäßig mit Geldspenden aus Testamenten bedacht werden.

Ein Testament ist wichtig

Dabei gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten, eine ge- meinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Die erste Möglichkeit ist, die Organisation im Testament als Erbin zu benennen – als Alleinerbin oder als Miterbin neben An- gehörigen oder anderen Organisationen. Als Erbin tritt die bedachte Organisation dann juristisch in die Fußstapfen des oder der Verstorbenen, regelt die Abwicklung des gesamten Nachlasses und kümmert sich um rechtliche Verpflichtungen. Die zweite Möglichkeit ist, der gewünschten Organisation ein Vermächtnis zuzusprechen. Das kann ein bestimmter Gegen- stand sein oder ein Geldbetrag. Elementar ist auf jeden Fall, ein Testament zu verfassen und damit die eigenen Wünsche festzuhalten.

Für viele Menschen ist es ein tröstlicher Gedanke, die letzten Dinge schon zu Lebzeiten geregelt zu haben. Wichtig auch: Gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn kein Testament verfasst wurde, erben zunächst Ehepartner und Kinder. Ist der oder die Verstorbene nicht verheiratet, dann erben nur die Kinder. Wenn die Kinder nicht mehr leben, bekommen die Enkel das Erbe.

Ein weiterer Vorteil, wenn eine gemeinnützige Organisation im Testament bedacht wird, ist, dass diese von der Erbschaftssteuer befreit ist. Alle Zuwendungen kommen also ohne Abzug dem guten Zweck zugute. Ansonsten kann auf hohe Vermögen bis zu 50 Prozent Erbschaftssteuer anfallen. In den letzten Jahren hat die Bereitschaft zum gemeinnützigen Vererben stark zugenommen. Laut einer aktuellen GfK-Studie, möchten kann sich jeder Dritte Deutsche vorstellen, eine gemeinnützige Organisation zu unterstützen. Bei den Kinderlosen sogar mehr als die Hälfte. Denn vor allem diejenigen, die keine Nach- kommen haben, suchen verstärkt nach alternativen Wegen, damit das, was sie sich über das Leben hinweg erarbeitet haben, in der Zukunft nachwirken kann.

Dr. Julia Egleder

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