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Plötzlich Pflegefall
Betreutes Wohnen, Seniorenheim oder Pflege daheim – wenn Senioren Hilfe im Alltag benötigen, gibt es viele Möglichkeiten. Was bei der Pflege daheim zu beachten ist.
Ob durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder durch eine andere Krankheit - immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig und können ihren Alltag nicht mehr allein bewältigen. Was ist dann zu tun? Wichtig ist, dass sich die Angehörigen mit der oder dem Betroffenen zusammensetzen und die Situation gemeinsam besprechen. Wie wollen wir die Pflege gestalten? Wer übernimmt die Pflege? Wo will die betroffene Person leben? Fest steht: Wenn Angehörige die Pflege daheim übernehmen, können sie bei der Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen.
Angehörige können sich beraten lassen
Dabei gilt: Um als Pflegefall anerkannt zu werden, muss die Pflegebedürftigkeit für voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen und unter eine der in §15 SGB XI festgeschriebenen Pflegegrade fallen. Zur Bestimmung des Pflegegrads sind unter anderem folgende Fragen ausschlaggebend: Wie mobil ist der Verwandte noch? Was kann er oder sie noch selbst machen? Je höher der Pflegegrad (es gibt die Grade 1 bis 5), desto höher sind die von der Pflegekasse übernommenen Beträge. Der Antrag auf Einstufung eines Pflegegrads kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Neben der finanziellen Unterstützung ist es für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige wichtig, sich für Informationen und Hilfe an Pflegeberatungen zu wenden. Jeder Pflegegeld-Empfänger hat das Recht, oder ab Pflegegrad zwei sogar die Pflicht, zwei Mal im Jahr eine kostenlose Pflegeberatung durch einen Pflegeexperten oder -expertin in Anspruch zu nehmen. In den Beratungsgesprächen können Fragen und Probleme besprochen werden, um so die pflegebedürftige Person optimal zu versorgen.
Dr. Julia Egleder